Direktauftrag Huebenfang 2, Rothenburg, Baubewilligung 2024
GESCHICHTE
Das Bauprojekt ist Teil der Streusiedlung Huobenfang und liegt zwischen den Gräben des Buzibaches und des Rotbaches in der Gemeinde Rothenburg. Die grosse Wiesenlichtung wird eingerahmt vom Huobenfangwald und vom Riffigwald. Bei der Liegenschaft Huobenfang 2 handelt es sich ursprünglich um ein Gebäude mit drei ineinander verschachtelten Wohneinheiten, das von Kleinbauern und Kleinhandwerkern bewohnt wurde. Der hauptsächlich aus dem 17. Jahrhundert stammende Hochfirstständergerüstbau in Ständerbohlenbauweise wurde aus Kostengründen mit viel zweitverwendetem Holz errichtet und gehört zu den wenigen Beispielen eines traufständig mit einem Tätschdach ausgerichteten Bauernhauses im Kanton Luzern. Wegen seiner Typologie und seinem hohen Alters- und Seltenheitswert wurde das Gebäude 2018 ins Bauinventar des Kantons Luzern als erhaltenswert aufgenommen.
Der östliche Gebäudeteil wurde im 19. Jahrhundert ersetzt, weist zum Teil irreparable Schäden auf und wird durch einen Neubau ersetzt. Das Sockelmauerwerk des mittleren Gebäudeteils ist in einem schlechten Zustand und muss ersetzt werden. Der darüber liegende Holzbau wird deshalb demontiert und auf dem neuen Sockel wiederaufgebaut. Das Sockelmauerwerk des westlichen Gebäudeteils muss unterfangen werden und die darüber liegende Tragkonstruktion aus Holz wird teilweise verstärkt. Wie im Bestand wird die Aufteilung in drei nebeneinanderliegenden Wohneinheiten beibehalten. Die Verschachtelungen werden aufgehoben, lediglich der Eingangsbereich und der Sanitärraum der mittleren Wohnung greift in den Neubauteil über. Der Ständerbohlenbau der beiden Bestandesbauten wird ausgebessert und bleibt sichtbar, der Neubauteil wird mit einer unbehandelten Bohlenschalung verkleidet. Die Fensteröffnungen im Neubauteil orientieren sich in ihrer seriellen Art am Bestand. Die Umgebungsgestaltung orientiert sich an der Typologie des kleinbäuerlichen Umfeldes. Die hausnahen Zugangs- und Aufenthaltsbereiche der drei Wohnteile werden als Kiesflächen und vor den Gebäudezugängen als schlichte Ortsbetonpodeste ausgebildet. Ein vielfältiger, naturnaher Grünraum mit Nutzgärten wird zum Flurweg hin mit einem Holzzaun eingefriedet. Einfache Kieswege ohne Randabschlüsse führen durch den Gartenraum. Die Übergänge zur umgebenden Landschaft sind fliessend. In der mit einer Landschaftsschutzzone überlagerten Landwirtschaftszone sind keine zusätzlichen Bauten erlaubt, deshalb wird die Parkierung in der bestehenden nahen Scheune untergebracht.











